Info Nr. 8 Hamburg, d.16.12.2023

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir können uns für die fachmännische Unterstützung durch unseren Rechtsanwalt Herrn Dr. Schulte mehr als bei ihm bedanken, denn das Projektteam S 4 Hamburg-Bad Oldesloe hätte uns gerne über den Tisch gezogen. Sie hat mit einem fachmännischen Gegner nicht gerechnet und ist nun eines Besseren belehrt worden, es ist unfassbar.
Kann man dem Projektteam S 4 überhaupt noch glauben?
Die so wichtigen schallschutztechnischen sowie erschütterungstechnischen Gutachten sowie das Baulärmgutachten müssen nun in der erzwungenen 2.Planänderung korrigiert werden, weil div. schwerwiegende Fehler entdeckt wurden.

Schon alleine mit dem Lärm insgesamt wollte das Projektteam uns überfahren, denn der dB-Wert wäre so hoch gewesen, dass es schon gesundheitsschädlich für alle gewesen wäre. Mehrere Unterlagen wurden hinsichtlich der Planung für den ZOB Rahlstedt geändert. Der ZOB Rahlstedt wird durch die Hamburger Hochbahn AG vor Beginn der verfahrensgegenständlichen Baumaßnahme umgebaut. Diese Flächen dieser Maßnahme wurden aus den Planfeststellungsunterlagen entfernt.

Herr Dr. Schulte stellt für einige Wenige Betroffene Einwendungen für den 2. Änderungsantrag zusammen, die am 5.1.2024 bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation, Alter Steinweg 4 abgegeben werden müssen.

Das Projektteam S 4 rechnet bereits für Anfang 2024 mit Erörterungsterminen, da sind wir sehr gespannt, ob sie es einhalten kann.
Vorausgesetzt, es kommen keine weiteren Änderungen auf das Projektteam S 4 zu.
Es gibt noch viele Probleme mit der Planung an der Strecke, wie z.B. der Umweltverträglichkeitsprüfung, den Magnetfeldern, dem Feinstaub, mit dem Kampfmittelräumdienst und mit der Wandse. Vielleicht spielt auch die Politik eine hilfreiche Rolle dabei mit dem Haushaltschaos der Ampelregierung. Wir sind noch lange nicht am Ende, wir brauchen Sie alle, denn nur gemeinsam können wir gewinnen. Jede kleine Spende mit der Sie uns unterstützen, gibt uns die Möglichkeit weiterhin Herrn Dr. Schulte einzusetzen. Auf jeden Fall benötigen wir seinen juristischen Rat bei eventuell noch weiter folgenden Einwendungen und dem Erörterungstermin.

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024.

Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt
1. Vorsitzender


Info Nr. 6 im Juli 2023

Unsere individuellen Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren (PFA 2) 1.Planänderung, Neubau S-Bahnlinie S4 Hamburg-Bad Oldesloe, haben Herr Doege und ich am 12.06.2023 in der Behörde für Wirtschaft und Innovation, Alter Steinweg 4,20459 Hamburg, abgegeben.

Diese Einwendungen wurden noch ergänzt durch Einwendungen von unserem RA. Herrn Dr. Schulte, als Fachanwalt für Naturrecht, sie finden diese in unserer Homepage, sie verbreiten eine positive Stimmung, ein Vertrauen, dass uns bislang immer fehlte. Herr Dr. Schulte hatte klare Forderungen an die DB und das EBA gestellt, einige Beispiele erwähne ich jetzt, z.B.:

1.) betriebsbedingten Lärm und Baulärm, beide überschreiten bei Weitem den Richtwert, sie liegen oberhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung.
2.) Erschütterungen: es wird an unseren Häusern nicht ohne Schäden (an den Fundamenten/ Risse am Mauerwerk) ausgehen, wir bieten den Mitgliedern und den Nichtmitgliedern rechtzeitig eine Lösung an.
3.) Lärmschutzwände: Es liegt eine unzumutbare Verschattung vor, Probleme entstehen nicht, wenn die vorhandenen Gleise für die S-Bahn genutzt und der Güterverkehr umgeleitet werden.
4.) Verstoß gegen FFH- Gebietsschutz, da Alternativen vorhanden sind.
Die Planung verstößt gegen den europarechtlich abgesicherten Schutz des FFH-Gebietes „Stellmoorer-Tunneltal/Höltigbaum und ist gem.§ 34 Abs.2 BNatSchG unzulässig. Warum hält sich nicht die DB Netz AG und Hamburg an bestehendes Recht, fordern aber gerne EU-Mittel für die unvollständige Planung der Strecke Hamburg- Bad Oldesloe??? Für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze ist folgender Punkt beachtenswert, Kapitel II, Art.10 Abs.2b „Verringerung der Belastung städtischer Gebiete durch die negativen Auswirkungen des Schienen- und Straßendurchgangsverkehrs.“ Die jetzige Planung dürfte diese Vorgaben der EU nicht erfüllen. Das Eisenbahnbundesamt hat nun die Änderungswünsche mit der Planung abzugleichen, unser RA. stellt seine Forderungen auf und verlangt Änderungen.

Ab dem 4.1.2023 trat nun das neue Gesetz nach § 3 a UVPG in Kraft, wo die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Pflicht geworden ist.
Der geplante Neubau der S-Bahnlinie S 4 (Ost) führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der für den Kammmolch geltenden Erhaltungsziele und ist somit unzulässig.

Unser RA. hat uns zugesagt, wenn das Eisenbundesamt zur Erörterung einlädt, daran teilzunehmen, um seine Einwendungen noch einmal vorzutragen. Wir sind in guten Händen.

Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender


Info Nr. 5 im April 2023

Erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen PFA2

seit gestern, dem 13. April 2023 liegen die geänderten Planfeststellungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2 der S4 aus. Wir haben für Sie die wesentlichen Informationen in einer PDF zusammengefasst, die wir Ihnen zusammen mit diesem Schreiben übersenden. Nach dem zehnseitigen Einführungstext zur Planänderung finden Sie auf Seite 11 die Links zu den einzelnen Plänen. Die Pläne sind vollständig und werden ab Seite 3 etwas erläutert. Zur besseren Verständlichkeit werden die Planänderungen gegenüber den früheren Versionen durch eine blaue Schrift hervorgehoben.

Vor genau 30 Jahren trat „Natura 2000“ in Kraft; die EU-weite Richtlinie soll den Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer Lebensräume garantieren. Ab dem 4.1.2023 trat nun das neue Gesetz nach § 3a UVPG in Kraft, wo die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Pflicht geworden ist. Der geplante Neubau der S-Bahnlinie S 4(Ost) führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der für den Kammmolch geltenden Erhaltungsziele und ist somit unzulässig.

Um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können und die Erfolgsaussichten im Verfahren zu maximieren, haben wir am kommenden Mittwoch ein Beratungsgespräch mit einem auf Umweltrecht spezialisierten Anwalt in Berlin vereinbart. Bei unserer Vorstandssitzung waren wir einstimmig zur Überzeugung gelangt, dass die Frage des Umwelt- und Naturschutzes bei dieser Planfeststellung die mit Abstand größte Rolle spielen wird.

Ende der kommenden Woche, also sobald wir das Beratungsgespräch mit dem Berliner Anwalt sorgfältig ausgewertet haben, werden wir Ihnen erneut schreiben und Vorschläge für das weitere Vorgehen anbieten.

Hier noch zu Ihrem besseren Verständnis der weitere Ablauf des Planfeststellungsverfahrens:
Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen endet am 12. Mai und alle Einsprüche müssten bis zum 12. Juni 2023 schriftlich eingereicht werden. Danach befasst sich das Eisenbahnbundesamt mit den Einsprüchen und wird – gegebenenfalls mit aus Ihren Einsprüchen resultierenden Änderungen – den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Das wird voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres 2024 der Fall sein. Erst danach bestünde – sofern es Ihrer Meinung nach unakzeptable Bestandteile der Planfeststellung gäbe – die Möglichkeit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Mit freundlichen Grüßen
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender


Info Nr. 4 März 2023

Für den Neubau der S-Bahnlinie S 4 (Ost) Hamburg-Bad Oldesloe, Abschnitt 2 bedarf es nach § 3a UVPG a.F. einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen wird. Aufgrund ihrer Art ihrer Größe oder ihres Standortes wird hier mit großer Sorgfalt vorgegangen, denn wir haben noch immer kein Ergebnis.

Vor genau 30 Jahren trat „Natura 2000“ in Kraft; die EU-weite Richtlinie soll den Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer Lebensräume garantieren. Durch die beiden großen Schutzgebietskomplexe “Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal“ und „Stellmoorer Tunneltal“ mit zusammen über 1000 ha, wird hier die Formenvielfalt der eiszeitlichen Entstehungsgeschichte abgebildet. Umweltschützer sorgen sich um die Zukunft des zu einem Teil in Hamburg, zum anderen Teil in Schleswig-Holstein liegenden Naturschutzgebietes mit seinen Pflanzen und Tieren und seinen geologisch und archäologisch bedeutsamen Stätten.

Die Bundesumweltministerin Frau Steffi Lemke weist darauf hin, das intakte Ökosysteme den unzähligen Tier -und Pflanzarten einen Lebensraum bieten und dadurch auch gleichzeitig im Kampf gegen die Klimakrise mitwirken.

Insbesondere die Politik in Hamburg und Schleswig-Holstein will durchsetzen, dass künftig eine hoch frequentierte Gütertrasse durch das Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal gebaut werden soll, obwohl es eine günstigere Alternativstrecke an der Autobahn A 1 gibt. Diese Alternative wird abgelehnt und damit der Klimaschutz mit Füßen getreten.

Zu den Planfeststellungsabschnitten PFA 1, PFA 2 und PFA 3 haben wir Filme gedreht, die auf Facebook, YouTube und unserer Homepage www.buergerinitiative-bahnstrecke-hh-hl.de anzusehen sind. Es lohnt sich!!

Die Bahn ist im Grunde ein marodes Unternehmen und macht täglich € 5,0 Millionen Minus. Mit ihrer herunter gewirtschafteten Infrastruktur, z.B. die nur vier zur Verfügung stehenden Gleisen der ohnehin überlasteten Elbbrücken kann nur ein eingeschränkter Güterzugverkehr von und zur Fehmarn-Belt-Querung möglich sein. Wann wird endlich reagiert, dieses Nadelöhr ist seit Jahren der DB und den Politikern bekannt, jetzt muss das Problem angepackt werden. Wir haben eine Alternative erarbeitet, die auch dem Klimaschutz gerecht wird.

Ein großes Aktionsbündnis vieler Bürgerinitiativen fordern nun bundesweit die “Rote Karte für unsinnige Neubautrassen“, nur gemeinsam können wir Medieninteresse erzeugen. Das wollen wir zusammen nutzen.

Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender


Info Nr. 3 im Februar 2023

Chronik des Scheiterns, wie die Deutsche Bahn zum Chaoskonzern wurde.

Am 30.Januar 2023 hielt der ehemalige Chef der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) einen Vortrag in der Stiftung Demokratie (SPD-nah), indem er mit deutlichen Worten die verfehlte Verkehrspolitik des Bundes und der Deutschen Bahn kritisierte. Die monatelangen Sperrungen von Hauptverkehrskorri - doren, die geplant sind, zwecks Sanierung, sei ein Irrweg, der die Fahrgäste in Scharen vertreibe. Mit Verspätungen, ausgefallenen Zügen, überfordertem Personal und maroder Technik steckt die DB tief in der Krise. Schuld ist aber nicht das Management, nein, natürlich nicht, immer die anderen!!! Nur wer ist tatsächlich dafür verantwortlich???
Dieses Missmanagement erleben wir haargenau auch bei der Projektplanung für die S-Bahnlinie S 4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe.

Warum kann die S 4-Linie nicht auf ihren zwei eigenen Bestandsgleisen bleiben ohne das andere Züge ihr in die Quere kommen.? Das will die Politik nicht, sie will die Fern- und Güterzüge durch dichtbesiedelte Wohngebiete und durch das Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal führen, obwohl es eine günstigere Alternativstrecke an der Autobahn A 1 gibt. Diese Alternative wird abgelehnt. Es geht ausschließlich ums Geld!!!
Genau dabei versagt der S 4-Ausbau der DB. Eigene Gleise soll es nur bis Ahrensburg, also nur auf der ersten Hälfte bis nach Bad Oldesloe, geben.
Auf der zweiten Hälfte geht die S 4-Linie im Gerangel mit allen anderen Zügen unter. Sie wird unpünktlich und muss ihren Takt massiv ausdünnen, bis runter zum unattraktiven Stundentakt. Das ist doch kein akzeptables Angebot an die ca. 250.000 Fahrgäste (Pendler), die Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und natürlich optimale Fahrzeit bei den eingesetzten Euro Milliarden von der DB erwarten.

Zu den Planfeststellungsabschnitten PFA 1, PFA 2 und PFA 3 haben wir Filme gedreht, die auf Facebook, Youtube und unserer Homepage anzusehen sind. Es lohnt sich!!

Die veraltete Technik, herunter gewirtschaftete Infrastruktur (div. Brücken), z.B. Fehleinschätzungen beim Ausbau einer Strecke bei Garmisch-Partenkirchen führte am 3.Juni 2022 zu einem schweren Bahnunglück, Projektplanungen können nicht zügig umgesetzt werden, wie z.B. die S-Bahnlinie S4(Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe, weil die ehemalige Projektleiterin die Umweltkartierung verjähren ließ. Nun müssen alle Planungsunterlagen neu erstellt und öffentlich ausgelegt werden und erst dann kann die DB zum PFA 2 einladen.

Ein großes Aktionsbündnis vieler Bürgerinitiativen fordern nun bundesweit die “Rote Karte für unsinnige Neubautrassen“, nur gemeinsam können wir Medieninteresse erzeugen. Das wollen wir zusammen nutzen.

Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender


Info Nr.2 im Februar 2023

Die geplante Trasse für den ÖVPN ist aufgrund der Linienführung sicherlich alternativlos, für den Bahnverkehr gilt sie dagegen nicht, die Lebensräume von Menschen, Tieren sowie die Belange der Umwelt werden in erheblichem Maße gestört. Wir sind von Anfang an für den Bau der S 4 von Hamburg nach Bad Oldesloe auf der Bestandsstrecke aber ohne die geplante Güterstrecke. Ursprünglich war diese Güterstrecke auch bereits über Büchen geplant, sie war sogar schon im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vorrangigen Bedarf, als dieser Entscheid dann politisch verworfen wurde. Jetzt soll diese Gütertrasse, die mit der S 4 keine Berührung hat, durch betroffene FFH-Gebiete, wie Stellmoor-Ahrensburger sowie Stellmoorer Tunneltal führen. Es sind die Wirkungsbereiche der Planfeststellungsabschnitte 2+3, nämlich in Tonndorf, Rahlstedt und Ahrensburg.

Unsere Rechtsanwältin wollte schon bei der Erörterung zum PFA 1 die Umweltverträglichkeitsprüfung einsehen, doch für die Projektleitung der DB und das EBA gab es keinen Anlass. Durch die endliche Rechtsprechung wurde nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Naturschutzgebiet angeordnet. Nun stockt es mit dem PFA 2, die DB spricht jetzt von einer Aufteilung des PFA 2, erstmal nur bis Bahnhof Rahlstedt. ! !!!!!!!

Insgesamt sind 68 private Grundstücke mit 14.270 qm, 14 Gewerbebetriebe mit 6.330 qm sowie 4 Abrisse von Gebäuden sowie das FFH-Naturschutzgebiet mit 58.650 qm betroffen. Beispielhaft genannt sei der immense Grundstücksbedarf in der Küperkoppel mit ca. 13 Metern In der Tiefe auf der gesamten Grundstücksbreite, dort wird ein ganzer Straßenzug teilenteignet.
In Ahrensburg wehren sich die Bewohner gegen den Güterverkehr und die hohen Lärmschutzwände. Auch die geplante neue Brücke Brauner Hirsch wird zu einem Problemfall, denn nicht nur die Kostenbeteiligung, sondern auch die Unterhaltungskosten sind aus dem Haushalt von Ahrensburg nicht zu stemmen.

Aus einer Drucksache der Hamburger Bürgerschaft geht hervor, dass der Vertrag über die Erbringung der Verkehrsleistung der Regionalbahnlinie RB 81 Hamburg-Lübeck im Dezember 2022 geendet hat. Sie wird nach Fertigstellung der erforderlichen Infrastruktur durch die S 4 ersetzt.

Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender


Info Nr.1 im Januar 2023

Der Bau der festen Fehmarnbeltquerung kann vom Königreich Dänemark nur mit der Maut aus dem Straßenverkehr refinanziert werden, die Durchleitungsgebühren im Bahnbereich reichen nicht aus. Der deutsch-dänische Fehmarnbelttunnel unter der Ostsee gilt als eines der ehrgeizigsten Infrastrukturprojekte des Jahrzehnts. Doch es ist bekannt, dass der drittreichste Russe, StahlOligarch Wladimir Lisin, in den Bau involviert ist. Ihm gehört das Unternehmen NLMK Dansteel, das als Subunternehmer tonnenweise Stahl liefert.

Das europäische Parlament in Brüssel hat hier keine Beschränkungen auferlegt, sondern im Gegenteil dieses Projekt gebilligt und damit Putin das Tor in den Westen ermöglicht. Die bahnseitige Hinterlandanbindung zwischen Puttgarden und Lübeck und weiter Richtung Hamburg führt zu erheblichen Kollateralschäden (Lärm und Flächenverbrauch) in Ostholstein, Stormarn und auf dem Hamburger Stadtgebiet.
Der europäische Bahngüterverkehr, besonders nach Schweden hat stark abgenommen und kann daher nicht als Begründung für den Ausbau des ÖPNV herangezogen werden. Wir haben es hier mit einer rein politischen Entscheidung (s. Staatsvertrag aus 2008) zwischen Deutschland und Dänemark zu tun.

Die geplante Trasse für den ÖVPN ist aufgrund der Linienführung sicherlich alternativlos, für den Bahnverkehr gilt sie dagegen nicht, die Lebensräume von Menschen, Tieren sowie die Belange der Umwelt werden in erheblichem Maße gestört. Betroffene FFH-Gebiete liegen im Wirkungsbereich der Planfeststellungsabschnitte 2+3, nämlich in Tonndorf, Rahlstedt und Ahrensburg. Hier sind 68 private Grundstücke mit 14.270 qm, 14 Gewerbebetriebe mit 6.330 qm sowie 4 Abrisse von Gebäuden sowie das FFH-Naturschutzgebiet mit 58.650 qm betroffen. Beispielhaft genannt sei der immense Grundstücksbedarf in der Küperkoppel mit ca. 13 Metern In der Tiefe auf der gesamten Grundstücksbreite, dort wird ein ganzer Straßenzug teilenteignet.

In Ahrensburg wehren sich die Bewohner gegen den Güterverkehr und die hohen Lärmschutzwände. Auch die geplante neue Brücke Brauner Hirsch wird zu einem Problemfall, denn nicht nur die Kostenbeteiligung, sondern auch die Unterhaltungskosten sind aus dem Haushalt von Ahrensburg nicht zu stemmen.

Aus einer Drucksache der Hamburger Bürgerschaft geht hervor, dass der Vertrag über die Erbringung der Verkehrsleistung der Regionalbahnlinie RB 81 Hamburg-Lübeck im Dezember 2022 geendet hat. Sie wird nach Fertigstellung der erforderlichen Infrastruktur durch die S 4 ersetzt.

Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender