Hamburg, den 15.02.2018

Die Bürgerinitiative an der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck macht Ernst:

Anwältin soll Klage für Anwohner einreichen, dafür brauchen wir finanzielle Unterstützung.
Nur gemeinsam sind wir stark.

Die Bürgerinitiative an der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, dass die zukünftig noch deutlich mehr befahrene europäische Güter-Transitstrecke zwischen Lübeck und Hamburg nicht mehr mitten durch Wandsbek, Marienthal, Tonndorf, Rahlstedt, Ahrensburg und Bargteheide führt, sondern parallel zur A1 zwei neue Gleise für den Güterverkehr gebaut werden.

Dann könnten die bestehenden Gleise für die S4 genutzt werden. Dies würde die Ortslagen und insbesondere die bahnnahen Häuser dauerhaft vor einer unzumutbaren Lärmbelastung schützen.

Die DB Netz AG hingegen plant im Auftrag der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zwei weitere Gleise neben den bestehenden Gleisen und führt dafür derzeit ein Planfeststellungsverfahren durch.
Dieses wird als Nahverkehrsprojekt bezeichnet und schafft als direkte Folge so viele Kapazitäten für den Güterverkehr, dass dadurch der gesamte Fehmarnbeltverkehr über Hamburg geführt würde.
Dies, obwohl ca. zwei Drittel gar nicht nach Hamburg müssten und auch östlich an Hamburg vorbeigeführt werden könnten.

Die Bürgerinitiative konnte jetzt die auf Infrastrukturverfahren spezialisierte Anwältin Suzan Goldschmidt www.rechtsanwaltsbureau.goldschmidt.de).gewinnen,die Interessen
des Vereins und der Anwohner wahrzunehmen.
Sie fordert, die Verteilung der Güterverkehre südlich von Lübeck im Planfeststellungsverfahren mit einzubeziehen und Alternativstrecken für den Güterverkehr zu prüfen.

Die Rechtsanwältin ist bereit, über eine Sammelklage der BI, Klagen für die einzelnen Anwohner einzureichen. Auf diese Weise trägt jeder nur eine geringe Kostenlast.
Diese Vorgehensweise hat sich bei der Vertretung von Bürgerinitiativen bewährt, so die Anwältin.

Es lebt allerdings davon, dass viele Personen sich beteiligen, indem sie in den Verein eintreten oder ihn als Förderer unterstützen. Betroffen sind ca. 250.000 Menschen an der gesamten Strecke.

Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt      Dr. Martin Munz
1.Vorsitzender               2. Vorsitzender

 

Info Nr. 5 im November 2017

An alle Mitglieder!

Am 23.10.2017 hatte die DB zu einer Informationsveranstaltung über die S 4 eingeladen. Es waren gut 100 Zuhörer anwesend, eingeladen waren Bürgerinitiativen u.a. waren auch wir dort auf dem Podium vertreten. Ich hatte betont, dass wir für eine Schnellbahnverbindung von Hamburg nach Bad Oldesloe sind, aber eine EU-Gütertransitstrecke durch dichtbesiedelte Wohngebiete Hamburgs ablehnen. Unsere BI hat sich seit Jahren Gedanken gemacht über eine Alternativstrecke und nun einen Film gedreht, um auch allen Interessierten aufzuzeigen, wie unser Vorschlag aussehen könnte. Wir sind der Meinung, dass er gut gelungen ist, er bietet der Bevölkerung weitaus mehr, auch an Sicherheit, als dieses ideenlose Projekt der Hamburger SPD. Ich begründe es damit, weil die SPD immer betont hat, dieses Projekt sei politisch gewollt, koste es was es wolle. Diese Strecke ist hier überhaupt nicht geeignet, in Anbetracht einer Steigerung im Güterverkehr bis 2030 um rund 38 Prozent. Deutschland ist in Europa das zentrale Transitland für den Warenverkehr, deshalb sollte man diesen Umstand berücksichtigen und gleich auf eine zukunftsträchtige Strecke setzen. Es wurde sich leider um keine ernsthafte Alternativstrecke gekümmert, wobei der Bund das Konzept in die Hand hätte nehmen müssen. Eine Alternativstrecke werden wir einklagen. Eine solche neue Strecke entlang der A1 könnte bei Bad Oldesloe auf früheren Bahntrassen oder an neuen Stellen sowie bei der A 21 bei Tremsbüttel ausfädeln. Sie würde dann direkt an der Autobahn 1 bis Billwerder-Moorfleet führen und danach in die Strecke aus Berlin einfädeln. Ein Vergleich mit Ost-Holstein zeigt: Diese neue Strecke kostet rund € 1 Milliarde. Das ist praktisch identisch mit den Ausbaukosten entlang der Trasse, die die Güterzüge weiter durch die Innenstadt und damit den Knoten Hamburg zwingt. Alle heutigen Züge ohne Halt zwischen Hamburg und Bad Oldesloe fahren auf der neuen Strecke und machen so auf der bestehenden Trasse durch Wandsbek, Rahlstedt, Ahrensburg und Bargteheide mit ihren fast zweihunderttausend Einwohnern Platz für den lang ersehnten Zehnminutentakt der S4. Das Umsteigen am Hauptbahnhof wird Geschichte. Neue Bahnhöfe bieten den Menschen neue Chancen. Ein Bahnhof Barsbüttel würde gut vierzigtausend Menschen und der dort angesiedelten Wirtschaft nützen.

„A1 der Schiene“ bietet den Menschen viele neue Angebote, hier amortisieren sich die Ausbaukosten erheblich schneller. Die aktuelle Streckensperrung durch den Ausbau im Rheintal zeigt eindrücklich zum einen, wie schwierig es sein kann, an einer bestehenden Strecke zu bauen und zweitens wie wichtig es ist, eine Ausweichstrecke zu haben. Die „A1 der Schiene“ wäre eine unabhängige Strecke. Die neue Strecke ist ein Bau für die Zukunft. Sollte z.B. der steigende Regionalverkehr nach Lübeck weitere Gleise benötigen, so ließen sich diese entlang der neuen Strecke leichter hinzubauen und schon mit einplanen. Die Kunden dafür warten schon. Eine Verlängerung zum Gütergleis in Meckelfeld, würde fast alle Güterzüge aus der Innenstadt fernhalten. Eine echte Entlastung für den Knoten Hamburg ebenso wie für den Knoten Harburg. Wir müssen diese Chance für Norddeutschland nutzen und voranbringen, denn kann das, was für Ostholstein gut ist, für Osthamburg und Stormarn falsch sein? Bedarf es hierfür einer Aufnahme in den BVW-Plan, so, wie die DB behauptet? Anliegend per Link unseren Film “ A1 der Schiene“, der doch für ein großes Echo gesorgt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender

 

Info Nr. 4 im Oktober 2017

An alle Mitglieder!

1.Planfeststellung PF 1
Im Juni hat der Vorstand die Mitglieder in Wandsbek über die Auslegung der Planunterlagen zum Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg-Bad Oldesloe Planfeststellungsabschnitt 1 in Kenntnis gesetzt. Die Auslegungsfrist ging vom 26.6.-25.7.2017, die Einwendungsfrist bis spätestens 25.8.2017. Bedingt durch den Zwangspunkt Lütkensallee haben wir alle Mitglieder schon aufgerufen, sich an den Einwendungen zu beteiligen. Insgesamt 50 Einwendungen mit über 3000 Seiten, inclusive Kopien für die Mitglieder wurden erstellt. Am 22.8.2017 wurden alle Einwendungen direkt bei der Anhörungsbehörde: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Alter Steinweg 4 in 20459 Hamburg abgegeben.

2. Schwerpunkte: Einwendungen
Unsere Alternativlösung bietet Entwicklungspotential der Metropolregion Norddeutschland, während dementgegen die phantasielose und von vorneherein völlig eingeschränkte Lösung, die Bestandsstrecke der DB zu belasten, in keinerlei Hinsicht Erweiterungsmöglichkeiten bieten kann und wird. Raumordnungs-verfahren? Warum sollte dem wahnwitzigen Plan zugestimmt werden, nur weil über Umwege aus vielen Töpfen Geld verfremdet gezapft werden kann. Bevor die Strecke gebaut ist, sind bereits weitere Belastung, Ausbau und Anschlüsse ausgeschlossen. Hier wird nur kurz gedacht, bevor begonnen, ist das Projekt schon am Ende seiner weiteren Entwicklung. Wir sind entsetzt, das 20% Planungskosten auf die eine Milliarde Baukosten angesetzt werden. Da zurzeit erst(schon) 70 Mio € Planungskosten vertan wurden, können zu jederzeit die verbleibenden 130 Mio € für die Überplanung der Alternativstrecke eingesetzt werden. Die hier von uns vorgestellte Alternative wird wegen seines in die Zukunft gerichteten Entwicklungspotentials sowohl von Kiel, als auch u.a. vom VCD als einzig mögliche und wahre Lösung für die gesamte Region Norddeutschlands unterstützt. Wir werden viele dieser Punkte auf Facebook kommunizieren.

3. unser Beitrag: auf unserer Homepage finden Sie den Film „A1 der Schiene“ unter aktuellen Veröffentlichungen.

Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender

 


Vorstellung einer Alternativplanung

Info Nr. 2  -  Bombenstimmung im April 2017

Blindgänger und Deutsche Bahn

Die Auswertung historischer Luftbilder der Engländer aus dem 11. Weltkrieg, weist auftausende Bombenblindgänger im Hamburger Boden hin (siehe auch HamburgerAbendblatt vom 03.04.2017 "Mehr als 2.800 Bombenblindgänger im HamburgerBoden").

Seit Mai 1940, besonders zum Kriegsende, wurden Bahnstrecken gezieltbombardiert und entlang der Bahntrasse Hamburg-Lübeck unzählige Brand-,Stabbrand-, Phosphor- und Sprengbomben abgeworfen, fotografiert.

Von den Engländern neue angekaufte Aufnahmen belegen, dass für fast alle unsereGrundstücke entlang der Bahnlinie ein grundsätzlicher Verdacht besteht. SofernBereiche Ihres Grundstückes als Verdachtsfläche benannt wurden, ist bei Eingriffenin den Boden eine absolute Vorsicht geboten. Niemand darf bei der Durchführungvon Baumaßnahmen zu Schaden kommen. Bei der Detonation von Kampfmittelnkönnen Personen- und / oder gewaltige Sachschäden entstehen.

Bei derartig abgeworfenen Fliegerbomben können Zünder, insbesondereSäurezünder, bei jeglicher Berührung, auch durch Erschütterungen, zur Explosiongebracht werden und der sogenannte Bombenhorizont vernichtet wie zu Kriegszeitenvorgesehen jegliches Leben, Hab und Gut. Dieses hat für uns als Grundeigentümerund Anlieger entlang der Bahnstrecke besondere Konsequenzen.

So bestehen noch nach 77 Jahren bei Eingriffen . in Grund und Boden erheblicheGefahren durch Kampfmittel, die als Fliegerbombenblindgängerverdachtsflächen imamtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem konkret erfasst sind.Ist ein betroffenes Grundstück als Verdachtsfläche nach §1 Absatz 4 derKampfmittelverordnung eingestuft, sind die Länder Hamburg und Schleswig-Holsteinverpflichtet, bei Ramm- und Sondierungsmaßnahmen entlang der BahnstreckeHamburg-Lübeck geeignete Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind. Dabei ist zu beachten, dass die OB lediglichbeanspruchte Grundstücksstreifen sondieren würde, weiter von der Bahnstreckeentfernte Verdachtsflächen würden nicht untersucht.

So ist nicht auszuschließen,dass Blindgänger über Bodenschwingungen gezündet werden können.Kampfmittelverdachtsflächen würden als Baulast in das Grundbuch eingetragen,dieses hat gravierende Auswirkungen auf den Wert des Grundstücks, es gibterhebliche Nachteile bei einer Beleihung, Anbau oder Verkauf des Anwesens. DieOB kann so das Grundstück günstig erwerben. Sie können natürlich eigeninitiativ einSpezialunternehmen beauftragen, das für viel Geld Bodenproben entnimmt, um diese Eintragung dann wieder herausnehmen zu lassen. Wie uns der Dienststellenleiter des Kampfmittelräumdienstes bei der Feuerwehr Hamburg, Herr Otto, bestätigte, wurde noch zum Ende des Krieges der BahnkörperHamburg-Lübeck gezielt mit tausenden Bomben beworfen.

Ein Grundstück eines unserer Mitglieder an der Südseite der Bahntrasse wurdeplötzlich von der Feuerwehr Hamburg gemäß § 1 Absatz 4 der KampfmitteIverordnungunter "Kampfmittelverdacht" gestellt. Genau dort besteht das Eisenbahnbundesamtdarauf, mit einer schweren Rammsonde eine Sondierung vorzunehmen und dieses ohne Prüfung des Untergrundes auf Kampfmittel!Sind alle 1.800 Bohrungen entlang der Bahnstrecke ohne die gesetzlichvorgeschriebenen Vorsorgepflichten (der Auftraggeber hat den Nachweis zuerbringen, dass der Bahnkörper bei den Planungen auf Verdachtsflächen von Blindgängern überprüft wurde) gemäß Kampfmittelverordnung durchgeführt, wäreder "Straftatbestand der groben Fahrlässigkeit durch Unterlassung" erfüllt.

Die Planfeststellung ist deshalb bis auf Weiteres auszusetzen, bis dieHansestadt Hamburg, Schleswig-Holstein und deren Beauftragte, die OB, denNachweis geführt haben, dass für den 1. Planfeststellungsabschnitt dieKampfmittelverordnung gemäß §1, Absatz 4 eingehalten wurde.Allgemein bekannt ist, dass für eine S-Bahn keine Lärmschutzwände von 6 m Höhenötig sind, aber ausgerechnet im Schwerpunkt einer Kampfmittelverdachtsfläche sollnach Aussage der DB ohne Vorprüfung eine für die S-Bahn linie wichtige Bohrungvorgenommen werden.

Deshalb ist eine Klage der BI gegen das Eisenbahnbundesamt vor dem Dberverwaltungsgerichtanhängig, wir wehren uns gegen den Etikettenschwindel, gegendie Behauptung der Bahn, die Bohrungen sind für die S-Bahn erforderlich.Diese 6m hohen Wände dienen der Abschirmung der schwerindustriellen Nutzungdurch den TEN, dessen 2 Gleise auf der Südseite der Bestandsgleise errichtetwerden sollen . Hier soll der TEN fahren und nicht die S-Bahnlinie 4. Der durch die beabsichtigten 120 Hochgeschwindigkeitsgüterzüge alle 12 Minutenerzeugte Schallknall versetzt die 6 m hohen Lärmschutzwände entlang derBahnstrecke in Schwingungen, die über die Rohrgründungen der Wände als Körperschall gewandelt in das Erdreich übertragen werden und dadurch Bomben,Kampfmittel zur Explosion gebracht werden können, bzw. die Fundamente unsererHäuser in weiterer Folge deren Bausubstanz beschädigen!

Die BI prüft zurzeit, ob die Staatsanwaltschaft beauftragt werden muss, zu prüfen, obdie Verantwortlichen, die die 1.800 Bohrungen entlang der Bahnstrecke angeordnethaben, sich im Verdachtsflächengebiet strafbar gemacht haben könnten.

Blindgängerräumung nach Art der DB!

Hamburg, den 14.04.2017, der Vorstand Claus-Peter Schmidt, 1.Vorsitzender

 

An alle betroffenen Grundeigentümer

in Wandsbek, an der Bahn-Strecke Hamburg-Lübeck.

Um diese Punkte durchzusprechen, treffen wir uns am 16.2.2017 um 18.00 Uhr im Park-Rondeel in 22143 Rahlstedt , Apostelweg 17

Es ist nun mittlerweile 3 Minuten vor Zwölf, wer immer noch nicht reagiert hat, verliert seine geliebte Lebensqualität. Es wird alles anders!!

Fanden mit den Betroffenen die ersten Gespräche über den Ankauf von Privatbesitz statt?Die DB kommt jetzt auf Sie zu und benötigt Teile Ihrer Grundstücke, die sie Ihnen abkauft.

Das bisherige Gleisbett wird doppelt so breit, weil hier der EU-Güter-TEN- Verkehr von Stockholm nach Palermo durchbrausen soll.Warum? Hamburg und Schleswig-Holstein stellen dem TEN Gleise zur Verfügung-völlig unnötig- um hiervon die S 4 finanzieren zu können.

Es gibt noch kein Signal aus dem Bundesverkehrsministerium, dass die Finanzierung überhaupt schon gesichert ist.

Mit einer Brutalität kauft dafür Hamburg unnötigen Lärm und Gefahren ein, und lässt die Bürger im Stich. Folgen sind Krankheiten, wie Kreislauf-und Herzbeschwerden.

Das wollen wir nicht und deshalb sind wir für eine Alternativ-Strecke, eben nicht durch dichtbesiedelte Stadtteile Hamburgs. Damit sind dann auch keine 6 Meter hohen Lärmschutzwände notwendig.

Es gibt Signale aus dem Bundesverkehrsministerium, großräumige Umfahrungslösungen über Büchen, Lüneburg bzw. Schwerin zu prüfen, deren Ergebnisse in 2017 erwartet werden.

Ist der sofortige Beginn von Bauarbeiten geboten und der Eigentümer bzw. Besitzer verweigert sein Grundstück zur Verfügung zu stellen, kann der Träger des Vorhabens eine vorzeitige Besitzeinweisung nach § 21 vornehmen.

Für Zwecke des Baus und des Ausbaus von Betriebsanlagen ist nach § 22 die Enteignung zulässig, wie gestalte ich meine Einwände gegen den Planfeststellungsbeschluss, über all diese Punkte muss gesprochen werden, Sie sollten sich darüber informieren.

Diese Fragen konnten Sie auf der Informationsveranstaltung der DB im Bürgersaal nicht stellen.

Claus-Peter Schmidt1.Vorsitzender

 

Info Nr. 1

Es ist „ 5 Minuten vor zwölf“, wenn jetzt nicht reagiert wird, werden die EU-Güterzüge durch Wandsbek rollen.

Die Planung ist in drei Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt, wobei jeweils der unmittelbar betroffene Grundeigentümer seines Abschnittes Einwände, abgeben kann. Der Verein Bürgerinitiative kann immer nur darauf hinweisen, was auf Sie zukommt! Reagieren müssen nur die dortigen betroffenen Anlieger selber, agieren mit Rat und Tat kann nur die BI. Wir haben uns sowieso schon immer Gedanken gemacht, warum keiner um sein Eigentum kämpft.!

So hinterhältig, wie die Hamburger Politiker mit der Planung der Elbvertiefung seine Bürger täuscht, so geschieht es vor unserer Haustür mit dem Bau der S 4. Merken Sie es nicht??

Keiner ist gegen eine Schnellbahnverbindung (S 4), aber wehe, da kommt ein Zungenschlag über die EU-TEN-Strecke mit hinein, sträuben sich bei den Betroffenen die Haare, wobei das Projekt durchaus scheitern könnte. Es liegt völlig in den Händen der Anwohner, ob geklagt wird oder nicht. Wir stehen mit dem Verwaltungsanwalt Mittelstein in Kontakt, der hier sofort einspringen würde.

Hier beginnt auch der Etikettenschwindel bei uns vor der Tür, Hamburg und Schleswig-Holstein kaufen sich völlig unnötig den unerträglichen Lärm ein, der krank macht. Keine Rücksichtnahme gegenüber der Bevölkerung. Es gibt genug Überlegungen über Alternativ-Varianten, die noch überhaupt nicht genutzt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig spricht am Beispiel Elbvertiefung offen vom praktizierten Etikettenschwindel Hamburgs, um Interessen der Hafenwirtschaft gegen Wähler und Umwelt-schutz durchzusetzen. Auch bei der S4 begehen Hamburg und NAH.SH Etikettenschwindel:

Im Stadtbild Hamburgs werden entlang der S-Bahn-Linien keine Lärmschutzwände benötigt, da vorgeschriebene Lärmschutzwerte nicht erreicht werden. Alle entlang der geplanten S4-Linie vorhandenen Bahnhöfe liegen auf der Nordseite, die S4 wird deshalb zwanghaft an der Nordseite, auf den jetzigen Bestandsgleisen geführt.

Auf der Südseite dagegen werden für das Errichten zweier zusätzlicher Gleise, für den transeuropäischen Güterverkehr (TEN) mit seinen Hochgeschwindigkeitsschwerlastzügen und Risikotransporten aus Skandinavien, sechs Meter hohe Lärmschutzwände notwendig. Welcher Politiker übernimmt für diese Verschandelung der Stadtteile, diese Verantwortung?

Auch haben noch keine Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern stattgefunden, über Eingriffe in das Privateigentum mit Enteignungen von bis zu 16 Metern Tiefe.

Wir befassen uns in Hamburg schon seit geraumer Zeit mit einer Alternativplanung, die den TEN um die Ballungszentren und Wohngebiete herumführt, anstatt diesen mitten durch unsere Stadt zu führen.

Bei Bauwerkskosten von anfangs 380 Mio Euro für die Hinterland-Anbindung des TEN waren eine Prüfung von Alternativen undiskutabel (Allgemeinwohl rangierte da nachweislich vor Einzelwohl). Mit jetzt aber aktuell nahezu einer Milliarde Euro ist ein Nachweis über einen Kosten/Nutzen-Index, einer alternativen Streckenführung, zu führen. Ko-Finanzierung S4 mit TEN-Mitteln! Wir stehen in 2017 vor der Bundestagswahl, wo wir die Gelegenheit haben, unseren Unmut kund zu tun, indem wir uns genau überlegen, wem wir die Stimme geben!!

Claus-Peter Schmidt 1.Vorsitzender